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Bundesregierung beschließt EnEV 2009 und das neue Wärmegesetz für erneuerbare Energien:

Bundesregierung beschließt EnEV 2009 und das neue Wärmegesetz für erneuerbare Energien

Das neue Erneuerbare – Energien – Wärmegesetz
Ab Januar 2009 müssen Hausbesitzer bei vielen Neubauten einen Teil ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien produzieren – also mit Solarwärmeanlagen, Wärmepumpe oder Biomasseheizung. Hausbesitzer können zwischen verschiedenen Systemen wählen, so die Deutsche Energie Agentur (Dena): etwa Holzpelletheizung, thermische Solaranlage in Kombination mit normaler Heizung oder Wärmepumpe. Auch gibt es Alternativen zu Solaranlage oder Wärmepumpe – etwa dann, wenn das Haus noch besser gedämmt wird, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu kommen laut Dena Ausnahmeregelungen, wenn beispielsweise der Einsatz erneuerbarer Energien und ihre Alternativen technisch nicht möglich sind.

EnEV 2009
In der EnEV 2009 werden die Anforderungen an den Neubau und den Gebäudebestand in einem Schritt verschärft.
Der Referentenentwurf der EnEV 2009 gibt gegenüber der EnEV 2007 folgende wesentliche Änderungen vor:

  • Erhöhung der Anforderungen an die Gesamteffizienz von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent.
  • Erhöhung der energetischen Anforderungen an die Gebäudehülle bei wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent.
  • Einführung des Referenzgebäudeverfahrens auch für Wohngebäude (gilt bisher für Nichtwohngebäude).
  • Nutzung eines neuen Bilanzierungsverfahrens nach DIN V 18599 auch für Wohngebäude.
  • Die Nachrüstverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden werden auch auf selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser übertragen.
  • Überprüfung der Einhaltung der Nachrüstverpflichtungen und der Vorgaben für die Anlagentechnik nach EnEV durch die Bezirksschornsteinfegermeister.
  • Einführung einer Unternehmererklärung über nach EnEV durchgeführte Maßnahmen.
  • Regelungen zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen.
  • Erweiterung der Qualifikationsanforderungen an Energieausweisaussteller

Zurzeit gilt die Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV 2007). Sie wird so lange in Kraft bleiben, bis die verschärfte EnEV 2009 sie im Lauf des nächsten Jahres voraussichtlich ablöst.