Aktuelles:
DIN V 18599
In der am 1.10.2007 in Kraft getretenen Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wird für die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden die neue DIN V 18599:2007-02 als Berechnungsmethode in Bezug genommen.
Energetische Bilanzierung der Nutzenergie nach DIN V 18599
Die nach der Normenreihe DIN 18599 durchgeführte Energiebilanz
folgt einem integralen Ansatz, d.h. es erfolgt eine gemeinschaftliche Bewertung
des Baukörpers, der Nutzung und der Anlagentechnik unter Berücksichtigung
der gegenseitigen Wechselwirkungen.
Die neue DIN V 18599 hat insgesamt zehn Teile,
die über Verweise miteinander verknüpft sind:
- Teil 1: Allgemeine
Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der
Energieträger.
- Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von
Gebäudezonen.
- Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung.
- Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung.
- Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen.
- Teil 6: Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und
Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau.
- Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen
für den Nichtwohnungsbau.
- Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungsanlagen.
- Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
- Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten.
Beispiele für Nichtwohngebäude :
- Bürogebäude
- Unterrichtsgebäude
- Krankenhäuser
- Gebäude des Groß und Außenhandels
- Sportstätten
- Hotels,Gaststätten,Pensionen