Ingenieurbüro für Tragwerksplanung, Baustatik, Bauphysik und Bauschadensgutachten




Aktuell


Aktuelles:

DIN V 18599

In der am 1.10.2007 in Kraft getretenen Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wird für die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden die neue DIN V 18599:2007-02 als Berechnungsmethode in Bezug genommen.

Energetische Bilanzierung der Nutzenergie nach DIN V 18599

Die nach der Normenreihe DIN 18599 durchgeführte Energiebilanz
folgt einem integralen Ansatz, d.h. es erfolgt eine gemeinschaftliche Bewertung
des Baukörpers, der Nutzung und der Anlagentechnik unter Berücksichtigung
der gegenseitigen Wechselwirkungen.

Die neue DIN V 18599 hat insgesamt zehn Teile,
die über Verweise miteinander verknüpft sind:

  • Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger.
  • Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen. 
  • Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung.
  • Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung. 
  • Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen.
  • Teil 6: Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau.
  • Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau.
  • Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungsanlagen.
  • Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
  • Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten.

Beispiele für Nichtwohngebäude :

  • Bürogebäude
  • Unterrichtsgebäude
  • Krankenhäuser
  • Gebäude des Groß und Außenhandels
  • Sportstätten
  • Hotels,Gaststätten,Pensionen