Baulicher Brandschutz nach DIN 4102:
Erstellung der Nachweise des statisch-konstruktiven Brandschutzes, gemäß Landesbauordnung und unter der Beachtung der Richtlinien der DIN 4102.

Brandschutztechnische Mindestanforderungen
Mindestanforderungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2003-07
in Wohngebäuden geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen
Anforderungen an Decken zwischen Nutzungseinheiten:
F 90-AB zwischen landwirtschaftlichem Betriebsteil und Wohnteil, sonst F 30.
Erforderliche Konstruktionsmerkmale nach DIN 4102, Teil 4
Bauteilkonstruktion nach Tab.56, Zeile 4,
Decken in Holztafelbauart mit brandschutztechnisch notwendiger Dämmschicht, Holzrippen nach Abschnitt 5.2.2 mindestens 40 mm breit, Gefachdämmung aus 60 mm dicken Mineralfaserplatten 30 kg/cbm, untere Beplankung aus 2 x 12,5 mm GKF-Platten, obere Beplankung aus 13 mm Holzwerkstoffplatten, Spannweite <= 500 mm, 15 mm Trittschalldämmung 30 kg/cbm oder
Zwischenlage aus 9,5 mm Gipskartonplatten, Estrich aus 20 mm Mörtel, Gips oder Asphalt.
Feuerwiderstandsklasse-Benennung F 60-B